Elternbrief zur Notbetreuung

Liebe Eltern,

nachfolgend sind alle wesentlichen Informationen der Schulmail Nr. 8 zur Notbetreuung angehängt.

Über diesen Link https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

können Sie weiterhin regelmäßig alle aktuellen Informationen des Schulministerium einsehen.

Bitte informieren Sie uns bei entsprechendem Betreuungsbedarf zeitnah per Fax, Telefon oder über den Kontakt mit den Klassenpflegschaftsvorsitzenden, damit wir die Betreuung gemäß den aktuellen Anforderungen organisieren können.

Unser Büro ist weiterhin montags bis freitags am Hauptstandort von 7.30 bis 12.00 Uhr besetzt.

Mit dem Wunsch, dass alle diese Tage gesund überstehen, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Juliane Hilke

Sehr geehrte Damen und Herren,

 seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine sog. Notbetreuung an. Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.

 Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.

 Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

 Link zum Formular: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

 In den Schulen wird die erweiterte Notbetreuung durch Lehrkräfte des Landes und Personal des Trägers der Ganztagsbetreuung im Rahmen der tarifrechtlichen Bestimmungen geleistet.

Über den Einsatz der Lehrkräfte für die erweiterte Notbetreuung entscheiden die Schulleitungen. Die aktualisierte FAQ-Liste finden Sie hier:

 https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

 Weitere Informationen erhalten Sie zeitnah mit der SchulMail (Nr. 9).

 Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter