Wichtige Informationen bezüglich Corona

Liebe Eltern,

soeben kam die offizielle E-mail zur Schulschließung in NRW.  Die ersten zwei Hinweise sind für uns an Grundschulen entscheidend.

„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhalten Sie weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich.

1. RUHEN DES UNTERRICHTS AB MONTAG BIS ZUM BEGINN DER OSTERFERIEN. Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht. Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts. Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen. ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag(17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung. Für Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass am Montag (16.03.) und Dienstag (17.03.) eine Anwesenheit in der Schule erforderlich ist, um im Kollegium die notwendigen Absprachen zu treffen. Einzelheiten regelt die Schulleitung auf der Grundlage ihres Weisungsrechts (§ 59 Abs. 1 Satz 2SchulG). Zu einer darüber hinaus gehend erforderlichen Anwesenheit vgl.Ziff. 4

2. NOT-BETREUUNGSANGEBOT.  Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienstausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.  Nähere Informationen hierzu erhalten Sie zeitnah mit einer weiteren Mail.“

Der letzte Satz besagt, dass konkretere Informationen zur Betreuung der Kinder, die auf eine Betreuung angewiesen sind noch folgen werden. Um dementsprechend reagieren zu können, bitte ich Sie am Montagmorgen in der jeweiligen Schule rückzumelden, wer auf ein Betreuungsangebot zu welchen Zeiten angewiesen ist. Sobald ich genaueres weiß, erhalten Sie umgehend Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Juliane Hilke

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