Material und Ideen für zu Hause

http://www.antoniusschule-dorsten.de/wp-content/uploads/2020/03/Links-gegen-Langeweile.pdf Ein Regal voller Bewegungsideen: https://padlet.com/dirkoertker/h7cb387ajg0b Zum Vertiefen und Üben von Lerninhalten aus dem Englischunterricht gibt es folgende kostenlose App: https://grundschul-blog.de/playway-media-app/ Hörgeschichten für Kinder: www.diekurzgeschichte.de Folgende Lernapps können Ihre Kinder ggfs. zu Hause nutzen: ANTON SCHLAUKOPF BETTERMARKS BLITZRECHNER SOFATUTOR ANTOLIN …

E-Mail-Adressen der Lehrer/innen

Liebe Eltern, damit Sie und unsere Schülerinnen und Schüler ihre Lehrerinnen und Lehrer erreichen können, finden Sie auf unserer Homepage unter „Über Uns“ eine Liste der dienstlichen E-Mail-Adressen unseres Kollegiums. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit der Kommunikation, um fachliche Fragen …

Aktuelle Betreuungssituation

Liebe Eltern,

zurzeit gibt es keine Betreuungsgruppe an unserer Schule.

Die nächsten Kinder werden am kommenden Montag wieder hier am Hauptstandort gemäß den getroffenen Absprachen erwartet. Sollten Sie jedoch zwischenzeitlich Bedarf haben oder ihn für die kommenden Tage anmelden wollen, können sie folgendermaßen Kontakt zu uns aufnehmen:

  • über unsere E-Mail Adresse: 122580@schule.nrw.de
  •  die Telefonnummer: 0163 2846853 (zwischen 7.30 Uhr und 17 Uhr ) oder
  • über den gut funktionierenden Kontakt der Klassenpflegschaftsvorsitzenden

Am Teilstandort ist zudem von montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 9 Uhr ein Ansprechpartner vor Ort.

Wir werden uns umgehend um eine Betreuung kümmern.

Kommen Sie gut durch diese Zeiten und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Juliane Hilke

Elternbrief zur Notbetreuung

Liebe Eltern, nachfolgend sind alle wesentlichen Informationen der Schulmail Nr. 8 zur Notbetreuung angehängt. Über diesen Link https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html können Sie weiterhin regelmäßig alle aktuellen Informationen des Schulministerium einsehen. Bitte informieren Sie uns bei entsprechendem Betreuungsbedarf zeitnah per Fax, Telefon oder …

Wichtige Informationen bezüglich Corona II

Liebe Eltern,

folgende Informationen sind der Homepage der Stadt Dorsten entnommen. Weitere Details finden sie unter:

https://www.dorsten.de/Corona/Corona_Informationen.asp

Schulen

Alle Schulen in Dorsten (auch die privaten) bleiben ab Montag und zunächst bis zum Ende der regulären Osterferien (19. April) geschlossen. Am Montag und Dienstag (16. und 17. März) gilt eine Übergangsfrist, in der Kinder noch in den Schulen betreut werden können. Im Sinne der Infektionsvorsorge gilt aber auch die dringende Bitte, Kinder möglichst nicht zur Schule zu schicken.

Ausnahmen: Ab Mittwoch (18. März) wird durch Schule und OGS eine Notbetreuung angeboten für Kinder der Klassen 1 bis 6, deren Eltern in unverzichtbaren Schlüsselstellungen tätig sind. Dies gilt unbeschränkt für Alleinerziehende. Für Ehepaare gilt dies nur, wenn beide Elternteile beruflich unverzichtbar sind für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Versorgung, Sicherheit und Ordnung. Als „systemrelevant“ gelten Berufsgruppen aus dem medizinischen Bereich (Beschäftigte in Kliniken, Pflege, Unternehmen für Pharmazie und Medizinprodukte, Arztpraxen) Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer. Die Regelung gilt ausschließlich für unmittelbar unverzichtbar tätige Personen. Ein Beispiel: Der Techniker eines Energieversorgers, der das Funktionieren der Netze gewährleistet, ist unverzichtbar, nicht aber ein Verwaltungsmitarbeiter des gleichen Energieversorgers.

Wer eine Notbetreuung benötigt, muss ein Formular ausfüllen und vom Arbeitgeber unterschreiben lassen, das in den Schulen erhältlich ist oder hier heruntergeladen werden kann. Über die Aufnahme in die Notbetreuung entscheiden die Schul- und OGS-Leitungen, im Zweifel nach Rücksprache mit den Behörden.

Um in die Notbetreuung aufgenommen zu werden, müssen die Kinder zudem gesund sein und dürfen keinen Kontakt zu infizierten Personen gehabt haben oder sich in Risikogebieten aufgehalten haben.

Wichtiger Hinweis: Die Betreuung von Kindern zuhause soll möglichst nicht durch Großeltern erfolgen, da diese zur Risikogruppe gehören. Eltern sollten die Betreuung möglichst durch Arbeit im Homeoffice, Freistellungen, Abbau von Überstunden oder Urlaub sicherstellen. Details sind mit dem Arbeitgeber zu besprechen.

Fragen rund um den Themenbereich Schule können per Mail geschickt werden an die Adresse schulverwaltung@dorsten.de

Pressemitteilung des Schulministeriums: „Einstellung des Unterrichtsbetriebs ist eine Vorsichtsmaßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus“

Wichtige Informationen bezüglich Corona

Liebe Eltern,

soeben kam die offizielle E-mail zur Schulschließung in NRW.  Die ersten zwei Hinweise sind für uns an Grundschulen entscheidend.

„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhalten Sie weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich.

1. RUHEN DES UNTERRICHTS AB MONTAG BIS ZUM BEGINN DER OSTERFERIEN. Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht. Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts. Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen. ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag(17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung. Für Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass am Montag (16.03.) und Dienstag (17.03.) eine Anwesenheit in der Schule erforderlich ist, um im Kollegium die notwendigen Absprachen zu treffen. Einzelheiten regelt die Schulleitung auf der Grundlage ihres Weisungsrechts (§ 59 Abs. 1 Satz 2SchulG). Zu einer darüber hinaus gehend erforderlichen Anwesenheit vgl.Ziff. 4

2. NOT-BETREUUNGSANGEBOT.  Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienstausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.  Nähere Informationen hierzu erhalten Sie zeitnah mit einer weiteren Mail.“

Der letzte Satz besagt, dass konkretere Informationen zur Betreuung der Kinder, die auf eine Betreuung angewiesen sind noch folgen werden. Um dementsprechend reagieren zu können, bitte ich Sie am Montagmorgen in der jeweiligen Schule rückzumelden, wer auf ein Betreuungsangebot zu welchen Zeiten angewiesen ist. Sobald ich genaueres weiß, erhalten Sie umgehend Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Juliane Hilke